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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13 (https://dejure.org/2014,7452)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.01.2014 - 1 L 138/13 (https://dejure.org/2014,7452)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 (https://dejure.org/2014,7452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung von Einwendungen gegen dienstliche Beurteilungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 481
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12

    Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
    Das sogenannte Umstandsmoment ist auch bei einem Unterlassen verwirklicht, da das Dienst- und Treueverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten zur Rechtswahrung hier grundsätzlich ein positives Tun des Beamten verlangt (Bestätigung von OVG LSA, Beschluss vom 03.07.2012 - 1 M 67/12 -).(Rn.13).

    Soweit er sich dagegen wendet, dass der Senat seine Einwendungen gegen die vorbezeichnete dienstliche Beurteilung in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren als verwirkt angesehen hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris ), ist dem nicht zu folgen.

    Hinzu kommt, dass sich der Kläger auf der Grundlage der erstmals angegriffenen dienstlichen Regelbeurteilung über den Zeitraum vom 1. Juni 2006 bis 31. August 2007 um eine Stelle beworben hat und er zudem in sein jetziges Statusamt befördert wurde ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris ).

    Unabhängig vom Vorstehenden führte weder die Rechtswidrigkeit von § 22 Abs. 1 Nr. 2 PolLVO LSA noch von § 22 Abs. 2 Nr. 2 PolLVO LSA und damit deren Nichtigkeit zu dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Zulassung zum Masterstudiengang ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris ).

    Die Entscheidung über die Festsetzung des Streitwertes für das Zulassungsverfahren beruht auf den §§ 47, 52 Abs. 2 GKG ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris ) in der seit dem 1. August 2013 geltenden Fassung (§ 40 GKG).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
    Indes ist eine Grenze durch den Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Beamtenrecht anwendbar ist ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [m. w. N.]; OVG LSA Urteil vom 28. September 2006 - 1 L 9/06 - [rechtskräftig], juris ) gezogen, und zwar hier in Form der Verwirkung.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
    Denn er kann seine Einwendungen grundsätzlich auch noch in einem entsprechenden Auswahlverfahren und einem sich etwaig anschließenden verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenstreitverfahren anbringen, d. h. die Beurteilung auf diese Weise einer inzidenten Rechtsmäßigkeitsüberprüfung unterziehen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.]. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
    Eine Verwirkung sowohl des materiellen Rechtes auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch der prozessualen Rechte tritt dann ein, wenn der beurteilte Beamte während eines längeren Zeitraumes unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Rechtswahrung unternommen zu werden pflegt, so dass beim Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen ( ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 6 B 1001/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 ZB 08.1094 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 3. Dezember 1975 - III R 80/75 -, ZBR 1976, 87 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2007 - 1 L 107/07

    Zur Änderung einer dienstlichen Beurteilung eines Beamten nach deren Eröffnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
    Wesen und Zweck einer dienstlichen Beurteilung schließen die entsprechende Anwendung der Jahresfrist von §§ 58 Abs. 2, 70 VwGO jedenfalls im Allgemeinen aus, zumal dienstliche Beurteilungen sich nicht alsbald rechtlich verfestigen, sondern auch noch nach längerer Zeit überprüft und berichtigt werden können ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2007 - 1 L 107/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06

    Zur Rücknahme einer rechtswidrig angeordneten Teilzeitbeschäftigung eines Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
    Indes ist eine Grenze durch den Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im Beamtenrecht anwendbar ist ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [m. w. N.]; OVG LSA Urteil vom 28. September 2006 - 1 L 9/06 - [rechtskräftig], juris ) gezogen, und zwar hier in Form der Verwirkung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 6 B 1001/10

    Inzidente Rechtmäßigkeitsprüfung der dienstlichen Beurteilungen eines Beamten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 L 138/13
    Eine Verwirkung sowohl des materiellen Rechtes auf Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der dienstlichen Beurteilung als auch der prozessualen Rechte tritt dann ein, wenn der beurteilte Beamte während eines längeren Zeitraumes unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Rechtswahrung unternommen zu werden pflegt, so dass beim Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen ( ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 6 B 1001/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 ZB 08.1094 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 12. März 1996 - 1 UE 2563/95 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 3. Dezember 1975 - III R 80/75 -, ZBR 1976, 87 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2006 - 1 L 1/06

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • VGH Bayern, 13.04.2010 - 3 ZB 08.1094

    Zur Zulässigkeit von Richtwerten zur Sicherstellung gleicher Beurteilungsmaßstäbe

  • VGH Hessen, 12.03.1996 - 1 UE 2563/95

    Verspätete Erhebung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung

  • BFH, 16.06.1977 - III R 80/75

    Diskothek - Paneelverkleidung - Schalldämpfung - Gebäudebestandteil -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2014 - 1 M 76/14

    Besetzung der Präsidentenstelle beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt

    Denn er kann seine Einwendungen grundsätzlich auch noch in einem entsprechenden Auswahlverfahren und einem sich etwaig anschließenden verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenstreitverfahren anbringen, d. h. die Beurteilung auf diese Weise einer inzidenten Rechtmäßigkeitsüberprüfung unterziehen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 -, juris [m. w. N.] ).

    Dies gilt umso mehr, als dienstliche Beurteilungen potentiell von entscheidender Bedeutung für Leistungsauswahlentscheidungen oder solcher laufbahnrechtlicher Natur sind ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2014, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Denn bei einem regelmäßigen Beurteilungsrhythmus darf die zur Entscheidung über Beförderungen berufene Behörde grundsätzlich davon ausgehen, dass der betroffene Beamte bzw. Richter eine frühere Beurteilung hingenommen hat, wenn er hiergegen innerhalb des allgemeinen Regelbeurteilungszeitraumes keine rechtlichen Schritte unternommen hat ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2014, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • VGH Bayern, 22.05.2014 - 3 ZB 14.284

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verlust

    Hinsichtlich einer dienstlichen Beurteilung tritt demnach eine Verwirkung des prozessualen Klagerechts ein, wenn der beurteilte Beamte während eines längeren Zeitraums unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Rechtswahrung zu unternommen werden pflegt, sodass bei dem Dienstherrn der Anschein erweckt worden ist, er werde bezüglich der Beurteilung nichts mehr unternehmen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 23.1.2014 - 1 L 138/13 - juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 20.12.2013 - 1 B 1329/13 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, B.v. 6.12.2012 - 5 ME 258/12 - ZBR 2013, 209 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, B.v. 13.10.2010 - 6 B 1001/10 -, juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 13.4.2010 - 3 ZB 08.1094 -, juris Rn. 4).

    Das Untätigbleiben während eines Jahres genügt in der Regel jedenfalls nicht, um von einer Verwirkung auszugehen zu können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 23.1.2014 - 1 L 138/13 - juris Rn. 12; auch der erkennende Senat ist in seinem Beschluss vom 30.10.2006, 3 BV 03.2366, juris Rn. 25, von einem längeren Zeitraum ausgegangen, auch wenn im dortigen Verfahren nach Ablauf der Jahresfrist der Beklagte über den Widerspruch sachlich entschieden hat).

    Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt sieht als Maßstab, wann der Dienstherr nicht mehr mit Einwendungen gegen die dienstliche Beurteilung zu rechnen hat, das Zeitintervall der Regelbeurteilung an (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 23.1.2014 - 1 L 138/13 - juris Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).

    Dies gilt umso mehr, als dienstliche Beurteilungen potentiell von entscheidender Bedeutung für Leistungsauswahlentscheidungen oder solcher laufbahnrechtlicher Natur sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 23.1.2014 - 1 L 138/13 - juris Rn. 11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 L 61/21

    Rechtmäßigkeit einer Regelbeurteilung

    Dies gilt umso mehr, als dienstliche Beurteilungen potentiell von entscheidender Bedeutung für Leistungsauswahlentscheidungen oder solche laufbahnrechtlicher Natur sind (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 -, juris Rn. 11, und vom 15. September 2014 - 1 M 76/14 -, juris Rn. 46).

    Denn bei einem regelmäßigen Beurteilungsrhythmus dürfe die zur Entscheidung über Beförderungen berufene Behörde grundsätzlich davon ausgehen, dass der betroffene Beamte eine frühere Beurteilung hingenommen habe, wenn er hiergegen innerhalb des allgemeinen Regelbeurteilungszeitraums keine rechtlichen Schritte unternommen habe (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 23. Januar 2014, a. a. O. Rn. 12, vom 15. September 2014, a. a. O. Rn. 47, und vom 25. Januar 2018 - 1 M 5/18 -, juris Rn. 16; s. ferner OVG LSA, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 1 M 143/20 -, juris Rn. 32: Verwirkung sei "jedenfalls nach Ablauf der neuen Regelbeurteilungsfrist [...], erst recht nach Ablauf eines Jahres seit [...] Eröffnung" der Regelbeurteilung eingetreten).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

    Soweit der Antragsteller Einwendungen gegen die über ihn erstellte Regelbeurteilung 2014 erheben wollte, ist er damit im gegebenen Verfahren nach Treu und Glauben (Verwirkung) jedenfalls nach Ablauf der neuen Regelbeurteilungsfrist ( so: OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 -, juris ), erst Recht nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Eröffnung ( siehe hierzu: BVerwG, Urteil vom 30. August 2018 - 2 C 10.17 -, juris ) am 12. November 2014, ausgeschlossen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 6 A 2041/18

    Klage eines vormaligen Studienrats zur Anstellung auf die Aufhebung und

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 -, a. a. O. Rn. 11; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 -, a. a. O. Rn. 19, und VG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2018 - 2 L 5144/17 -, juris Rn. 24; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 -, DÖD 2014, 102 = juris Rn. 12, und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, juris Rn. 17: Orientierung am Regelbeurteilungszeitraum.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 6 B 714/19

    Rechtliche Fehlerhaftigkeit einer Auswahlentscheidung; Verwirkung des Rechts zur

    BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 -, a. a. O. Rn. 11; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 -, a. a. O. Rn. 19, und VG Düsseldorf, Beschluss vom 22. März 2018 - 2 L 5144/17 -, juris Rn. 24; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 -, DÖD 2014, 102 = juris Rn. 12, und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, juris Rn. 17: Orientierung am Regelbeurteilungszeitraum.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2018 - 1 M 5/18

    Anordnungsgrund bei Beförderungsdienstpostenkonkurrenz

    Denn bei einem regelmäßigen Beurteilungsrhythmus darf die zur Entscheidung über Beförderungen berufene Behörde grundsätzlich davon ausgehen, dass der betroffene Beamte eine frühere Beurteilung hingenommen hat, wenn er hiergegen innerhalb des allgemeinen Regelbeurteilungszeitraumes keine rechtlichen Schritte unternommen hat ( siehe zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 -, juris [m. z. N.] ).
  • OVG Thüringen, 08.07.2020 - 2 EO 632/19

    Richterbeförderung; Auswahlentscheidung; fehlerhafte dienstliche Beurteilungen;

    Es kann offen bleiben, ob Wesen und Zweck einer dienstlichen Beurteilung die entsprechende Anwendung der Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) im Rahmen ihrer Anfechtung regelmäßig ausschließen, zumal dienstliche Beurteilungen sich nicht alsbald rechtlich verfestigen, sondern auch noch nach längerer Zeit überprüft und berichtigt werden können, so dass für eine Verwirkung grundsätzlich eher auf das Zeitintervall abzustellen ist, in dem für den jeweils betroffenen Beamten bzw. Richter eine Regelbeurteilung zu erstellen ist (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 - Juris, Rn. 12 m. w. N.; vgl. demgegenüber BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 - Juris, Rn. 11).
  • VG Düsseldorf, 19.05.2020 - 2 L 2361/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 B 108.13 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 6 B 714/19 -, juris, Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 MB 16/16 -, juris, Rn. 19 und Beschluss der Kammer vom 22. März 2018 - 2 L 5144/17 -, juris, Rn. 24; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 -, DÖD 2014, 102 = juris Rn. 12, und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. Juni 2009 - 4 S 213/09 -, juris Rn. 17: Orientierung am Regelbeurteilungszeitraum.
  • VG Gelsenkirchen, 28.11.2018 - 12 L 982/18

    Stellenbesetzung einstweilige Anordnung dienstliche Beurteilung

    vgl. zur Allgemeingültigkeit einer Jahresfrist: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris Rn. 9 sowie Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 L 138/13 - jurisRn.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2022 - 1 L 98/21

    Übermittlung von Anträgen als elektronisches Dokument

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2020 - 1 L 50/20

    (Keine) Verlängerbarkeit der Frist des § 124a Abs 4 S 4 VwGO für die

  • VG Düsseldorf, 26.08.2020 - 2 K 1163/19

    Dienstliche Beurteilung, Verwirkung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2023 - 6 A 327/23

    Dienstliche; Beurteilung; Gegenäußerung; Verwirkung; Umstandsmoment; Zeitmoment

  • VG München, 13.07.2016 - M 5 K 14.4385

    Gerichtlich eingeschränkte Überprüfbarkeit einer Beurteilung eines Beamten:

  • VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 23/16

    Anspruch auf Entfernung der streitgegenständlichen Anlassbeurteilung; Verwirkung;

  • VG München, 01.03.2016 - M 5 K 14.5768

    Verwirkung der Klagebefugnis gegen dienstliche Beurteilung

  • VG München, 27.05.2014 - M 5 K 13.2058

    Klagerecht; Verwirkung; 21 Monate; Untätigkeit nach Eröffnung; Verbale

  • VG Düsseldorf, 17.04.2020 - 2 K 6977/19
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